10. März 2016
Aus den Tierschutzprogrammen und Wahlprüfsteinen der Parteien in den drei Bundesländern gehe klar hervor, dass SPD, Grüne und die Linke für das Klagerecht im Tierschutz stehen, während CDU und FDP vehemente Gegner seien. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben Grüne und SPD das Klagerecht für Tierschutzverbände eingeführt. Sollte die CDU Regierungsverantwortung übernehmen, sei es möglich, dass diese Gesetze wieder einkassiert würden. In Sachsen-Anhalt stehen Linke, Grüne und SPD für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage. „Bei diesen Landtagwahlen ist die Tierschutz-Verbandsklage die Gretchenfrage. Eine Partei, die sich gegen dieses Klagerecht stellt, will keine wirklichen Tierschutzfortschritte, sondern Tierschutzkosmetik. Davon haben wir die Schnauze gestrichen voll. Wir haben ausführliche Wahlinformationen zu den Tierschutzvorhaben der Parteien erstellt, damit sich jeder vor der Wahl genau informieren kann“, so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende von Menschen für Tierrechte. In neun Bundesländern, darunter Sachsen-Anhalt, kann nur die Tiernutzerseite gegen Tierschutzauflagen klagen. In Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und dem Saarland gäbe es die Tierschutz-Verbandsklage bereits, so dass Tierschutzvereine per Gericht prüfen lassen können, ob geltendes Tierschutzrecht auch vollständig angewendet wird.
Weitere Informationen findet ihr hier: www.tierrechte.de