23.Februar 2016
Zwei neue Studien im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen, wie der Strommarkt die Herausforderungen durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien besser meistern kann. Das Ergebnis: Der zentrale Ansatz sollte die Optimierung des bestehenden Stromgroßhandelsmarktes sein, auch Strommarkt 2.0 genannt. Die Einführung von Kapazitätsmärkten, also von zusätzlichen Märkten auf denen die Kraftwerksbetreiber Zahlungen für das Vorhalten ihrer Kapazitäten erhalten, ist nicht erforderlich und würde unnötige Kosten verursachen. Insbesondere zentral organisierte Kapazitätsmärkte würden die Integration der erneuerbaren Energie erschweren. Um dem Wunsch nach einer zusätzlichen Absicherung der Stromversorgung Rechnung zu tragen, sollte eine Kapazitätsreserve als Ergänzung zum optimierten Strommarkt eingeführt werden. Die Studien bestätigen damit den mit dem Strommarktgesetz eingeschlagenen Weg zur Optimierung des bestehenden Strommarktes hin zu einem Strommarkt 2.0 und geben Anstöße für weitere Schritte. Der Ende 2015 im Kabinett beschlossene Entwurf zum Strommarktgesetz soll den bestehenden Strommarkt fit machen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Denn diese sind zentral für die Energiewende und sie verändern die Anforderungen und Rahmenbedingungen für alle Akteure am Strommarkt. Fluktuierende erneuerbare Energien erfordern neben dem Netzausbau insbesondere die Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch. Dazu stehen schon heute vielfältige technische Möglichkeiten zur Verfügung, wie zum Beispiel die Verbesserung der Teillastfähigkeit und der flexiblere Einsatz von Stromerzeugungsanlagen, die Nutzung von Netzersatzanlagen oder von Speichertechnologien sowie eine flexiblere Nachfrage der Verbraucher (Lastmanagement).
Weitere Informationen zu dem Themenbereich findet ihr unter den folgenden Links:
http://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/strommarktdesign- der-zukunft
http://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/ein- strommarktdesign-zur-kostenguenstigen